Firmenlauf der Monin Deutschland GmbH - 12. Juni 2025

Teilnahmebedingungen

 


1. Anwendungsbereich - Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den am 12. Juni 2025 von der Monin Deutschland GmbH, Plange Mühle 3, 40221 Düsseldorf (nachfolgend „Monin“) durchgeführten Firmenlauf (nachfolgend „Firmenlauf“) und regeln das zwischen Monin und den Teilnehmern am Firmenlauf („Teilnehmer“) zustande kommende Rechtsverhältnis.

2. Teilnahmebedingungen, Sicherheitsmaßnahmen

Teilnahmeberechtigt ist nur, wer in der Lage ist, die Strecke aus eigener Kraft bewältigen zu können. Eine Teilnahme vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen. Teilnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen auf der Strecke stets von einem volljährigen Teilnehmer begleitet werden.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Tieren, mit Fahrrädern, E-Bikes, Handbikes und sonstigen Gerätschaften ist untersagt. Eine Teilnahme in offenkundig alkoholisiertem Zustand ist ebenso untersagt, wie das Mitführen von Alkohol auf der Strecke. Monin behält sich vor, Personen, die hiergegen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen und weiteren durch die Teilnehmer zu beachtenden Vorgaben gibt Monin rechtzeitig vor Beginn des Firmenlaufs bekannt. Monin behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Beschreibung des Firmenlaufs zu erklären.

Den Anweisungen des Personals von Monin ist unbedingt Folge zu leisten. Dies betrifft auch Anweisungen und Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes stehen oder in anderer Weise der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer oder anderer an dem Firmenlauf beteiligter Personen dienen. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf des Firmenlaufs stören oder die Sicherheit/Gesundheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist Monin berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von dem Firmenlauf auszusprechen.

3. Anmeldung

Um an dem Firmenlauf teilnehmen zu können, müssen sich die Teilnehmer über Microsoft Forms, unter folgendem Link, anmelden:  Afterwork Hafen-Run mit MONIN Deutschland – 12. Juni 2025 🏃

4. Haftungsausschluss

Der Firmenlauf findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

Sollte Monin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, den Firmenlauf ersatzlos nicht durchführen, besteht keine Schadensersatzpflicht von Monin gegenüber dem Teilnehmer. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs des Firmenlaufs aus Gründen, die Monin nicht zu vertreten hat.

Monin haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht von Monin beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich Monin im Zusammenhang mit der Durchführung des Firmenlaufs bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Monin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Firmenlauf. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher, ggf. durch Konsultation eines Arztes, zu überprüfen; bei minderjährigen Teilnehmern ist dazu der gesetzliche Vertreter verpflichtet. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet Monin nicht.

5. Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen

Den Teilnehmern ist bewusst, dass es sich bei dem Firmenlauf um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Die Teilnehmer können und müssen damit rechnen, dass sie Gegenstand einer medialen Berichtserstattung (online im Internet, sozialen Medien, offline in Funk, TV und Print) werden. Monin wird den Firmenlauf ebenfalls in Bild und Ton dokumentieren.

Die Teilnehmer können bei dem Firmenlauf von dem Personal von Monin oder von ihr beauftragten Dienstleistern gefilmt, fotografiert und/oder interviewt werden. Die erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews darf Monin kostenfrei zu Dokumentations- und redaktionellen Zwecken nutzen. Die Teilnehmer räumen Monin das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte exklusive Recht ein, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise zu verwenden: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen des Firmenlaufs und Presseveröffentlichungen. Die Teilnehmer verzichten hierbei auf ihre Namensnennung.

6. Datenerhebung und -verwertung

Die bei der Anmeldung von Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung des Firmenlaufs verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage der Teilnehmer und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung des Teilnehmervertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.

Die im Rahmen der Vertragserfüllung von Monin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nach Vertragserfüllung von Monin gespeichert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen oder die Teilnehmer nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

Die im Zusammenhang mit der durchgeführten und/oder veranlassten Bild- und Tonaufnahme einhergehende Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen von Monin nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt für Regelungslücken in diesen AGB.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist - soweit zulässig - Düsseldorf.